Ihr habt sicher unmengen von Fragen, die euch im Zusammenhang mit der Wahl des Geburtsortes für euer Kind beschäftigen. Fragen, die immer wieder auftauchen, haben wir hier für euch zusammengefasst und beantwortet.

Warum ins Geburtshaus?
Ein Geburtshaus? Was macht den Unterschied? Solche und ähnliche Fragen gehen vielleicht auch euch durch den Kopf. Es gibt viele Gründe, hier die wichtigsten:

  • «Auf den Anfang kommt es an.» Die Geburt ist ein gesunder, natürlicher und prägender Prozess. Wir sind der Überzeugung, dass es eine Rolle spielt, wie und in welchem Umfeld wir geboren werden. Für die Mutter, für den Vater und für das Kind.

  • Die natürliche Geburt bringt viele Vorteile: Weniger Interventionen und daher auch weniger Komplikationen, ein positiveres und bewussteres Geburts-Erlebnis, intensiveres Bonding, höhere Stillraten und raschere Erholung der Mutter. Wir setzen alles daran, dass die Geburt selbstbestimmt, in ruhiger und geborgener Atmosphäre ablaufen kann.

  • Für gesunde Schwangere und deren Babys ist die Geburt in einem Geburtshaus genauso sicher wie im Spital. Abgesehen von der profesionellen Beobachtung und Überwachung des Geburtsverlaufes sind die Faktoren «Zeit und Geborgenheit» bei einer Geburt mindestens genauso wichtig, wie die medizinische Ausrüstung.

  • Mutter und Kind haben in einem Geburtshaus die Zeit, die sie für eine ungestörte Geburt benötigen.

  • Das emotionale Empfinden beeinflusst die Schwangerschaft und den Geburtsprozess enorm. Für uns Hebammen im Geburtshaus St.Gallen ist es daher wichtig, dass ihr diesen natürlichen Prozess in Ruhe und Geborgenheit erleben könnt. Bereits während der Schwangerschaftsbegleitung lernt ihr uns Hebammen kennen und könnt euch mit uns und unseren Räumlichkeiten vertraut machen. Wir setzen uns mit euren Wünschen auseinander und nehmen uns in allen Phasen die Zeit, die ihr braucht.

  • Im Geburtshaus bieten wir während der ganzen Geburt eine 1:1-Betreuung an. Das heisst, ihr habt immer eine Hebamme an eurer Seite, die Zeit hat und euch einfühlsam und kompetent durch die Geburt begleitet. Wir Hebammen verfügen über einen grossen Erfahrungsschatz und üben unseren Beruf mit viel Leidenschaft und Herzblut aus.

  • Durch unsere interventionsarme Geburtshilfe fördern wir nachhaltig die Gesundheit von Mutter und Kind.

Wann ist das Geburtshaus der richtige Ort für mich?

  • Wenn deine Schwangerschaft gesund verläuft und ein gesundes Kindli zu erwarten ist (siehe Aufnahmekriterien).

  • Wenn du dir eine selbstbestimmte, natürliche und interventionsfreie Geburt wünschst.

  • Wenn es dir während der Geburt wichtig ist, eine Hebamme kontinuierlich an deiner Seite zu haben, die dich 1:1 betreut.

  • Wenn du dir zutraust, die Geburt ohne Schmerzmittel zu schaffen.

  • Wenn du viel Wert auf Ruhe, Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeit legst.

Können wir das Geburtshaus besichtigen?
Einmal monatlich finden unsere Infoabende statt. Dabei stellen wir uns Hebammen und das Geburtshaus vor. Hier geht's zu den Daten.

Können wir uns eine Hebamme zur Geburt aussuchen?
Nein, aussuchen könnt ihr euch eure Hebamme nicht. Wir müssen sicherstellen, dass zum Zeitpunkt eurer Geburt eine gut ausgeruhte Hebamme für euch da ist und sie euch mit ihrer ganzen Aufmerksamkeit begleiten kann. Wir Hebammen im Geburtshaus arbeiten im Schichtbetrieb. Daher kann es auch sein, dass es während eurer Geburt zu einem Schichtwechsel kommt.

Zu welchem Zeitpunkt soll ich mich für eine Schwangerschaftkontrolle oder zur Geburt anmelden?
Es ist ratsam, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Sobald ihr sicher seid, dass das Geburtshaus für euch der richtige Ort für die Schwangerschaftsbegleitung und die Geburt ist, könnt ihr euch mit dem Anmeldeformular auf unserer Website anmelden. Es kommt vor, dass die Nachfrage unsere Kapazität übersteigt und wir in gewissen Monaten ausgebucht sind. Wir publizieren dies jeweils auf dem Anmeldeformular.

In der 13. Woche führen wir die erste Kontrolle durch. Natürlich kannst du dich auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Betreuung in der Schwangerschaft bei uns melden. Die weiteren Kontrollen finden in der 18./24./28./32./37. Woche statt sowie am Geburtstermin. Ab Geburtstermin sind die Kontrollen alle paar Tage. In der 20. bis 24. Woche findet der Organultraschall bei deiner Gynäkologin oder deinem Gynäkologen statt. Dieser und mindestens eine Schwangerschaftskontrolle ist Pflicht für die Geburt im Geburtshaus. Sobald du dich für die Schwangerschaftsbegleitung bei uns anmeldest, nehmen wir dich automatisch auf die Geburtsliste auf. Deine Ärztin/dein Arzt meldet dich dann zwischen der 28. und 32. Woche offiziell mit einer Überweisung bei uns an.

Können alle Frauen im Geburtshaus gebären?
Das Geburtshaus steht allen gesunden Schwangeren (gemäss Weltgesundheitsorganisation WHO sind dies über 85%) offen, die sich eine aktive und selbstbestimmte Geburt wünschen und ein gesundes Kind erwartet wird. Hier findest du unsere Aufnahmekriterien.

Lasst ihr im Geburtshaus die Nabelschnur nach der Geburt auspulsieren?
Ja, die Nabelschnur lassen wir auspulsieren. Wenn euer Kindli geboren wurde, haben wir alle Zeit der Welt, es in Ruhe ankommen zu lassen. Solange das Neugeborene nach der Geburt noch an der pulsierenden Nabelschnur ist, wird es immer noch mit Sauerstoff und Blut versorgt und erhält so noch etwas Unterstützung von der Mutter. Häufig dauert es nur wenige Minuten, bis die Nabelschnur auspulsiert ist, manchmal aber auch bis zu 20-30 Minuten. Sobald die Verbindung zwischen Mutter und Kind über die Nabelschnur aufhört, ist das Kind auch bereit, für diese erste Trennung. Es kann ganz allmählich selbständig anfangen zu atmen und sanft ins Leben starten. Natürlich durchtrennt meist der frischgebackene Papa die Nabelschnur.

Was passiert, wenn das Geburtshaus zum Zeitpunkt meiner Geburt bereits voll belegt ist?
Es kommt vor, dass mehrere Paare gleichzeitig unter der Geburt sind. Meist sind aber nicht alle in der gleichen Phase. Die einen sind vielleicht noch zu Hause, die anderen schon im Endspurt. Allermeistens geht das gut aneinander vorbei. Falls mehrere Paare gleichzeitig das Gebärzimmer benötigen, verlegen wir nach der Geburt schneller aufs Wochenbett, damit wir das Gebärzimmer mit Wanne wieder frei haben. Sollten alle unsere Wochenbettzimmer belegt sein, dann bleibt ihr als Familie für die erste Nacht einfach im Geburtszimmer. Sobald ein Familienzimmer frei wird, könnt ihr dann ins Wochenbett zügeln.

Was passiert bei einem Notfall während der Geburt?
Die Sicherheit von Mutter und Kind ist bei uns immer oberstes Gebot und kommt an erster Stelle. Bei gesunden Schwangeren (gemäss WHO rund 85-90%) sind Komplikationen selten. Sollten doch Schwierigkeiten während der Geburt auftreten, werden diese von uns Hebammen durch die 1:1-Betreuung frühzeitig erkannt und wir können rechtzeitig handeln. Im Falle einer nötigen Verlegung arbeiten wir eng und gut erprobt mit der Frauenklinik des Kantonsspitals St.Gallen zusammen. Die gute Zusammenarbeit und die Nähe zum Spital ermöglichen eine rasche und unkomplizierte Übergabe ans Team der Frauenklinik. Die meisten Verlegungen sind aber keine Notfälle. Notfallsituationen kündigen sich während dem Geburtsverlauf an, so dass wir frühzeitig reagieren und mit dem Privatauto verlegen können. Sollte es trotzdem zu einer Notfallverlegung kommen, erfolgt diese mit der Ambulanz. Die Ambulanzkosten übernimmt das Geburtshaus. Wir Hebammen vom Geburtshaus sind für alle Situationen geschult, ausgerüstet und verfügen über die nötigen Medikamente und Hilfsmittel zur stetigen Stabilisierung und Überwachung von Mutter und Kind.

Wie oft kommt es vor, dass eine Frau unter der Geburt verlegt werden muss.
Die Erfahrungen der ersten Monate zeigen, dass ca. 4% der mehrgebärenden Frauen während der Geburt in die Frauenklinik des Kantonsspitals verlegt werden müssen. Bei den Erstgebärenden verlegen wir ca. 4 von 10 Frauen. Die häufigsten Verlegungsgründe sind: Komplikationen die bereits in der Schwangerschaft aufgetreten sind, Blasensprung ohne Wehen, Geburtsstillstand, zu wenig effektive Wehen, Erschöpfung der Frau. Die meisten dieser Paare kehren dann nach der Geburt fürs Wochenbett zu uns ins Geburtshaus zurück.

Ist ein Wochenbett-Aufenthalt nach Kaiserschnitt im Geburtshaus möglich?
Alle Frauen haben die Möglichkeit, nach einer Spitalgeburt, auch nach Kaiserschnitt das Frühwochenbett bei uns im Geburtshaus zu verbringen. Ausser natürlich wenn medizinische Gründe vorliegen.

Ist ein Arzt vor Ort?
Nein. Falls ein Arzt notwendig ist oder wird, arbeiten wir für die Geburt mit der Frauenklinik des Kantonsspitals St.Gallen und für das Kind mit dem Ostschweizer Kinderspital St.Gallen zusammen. Im Geburtshaus werden die Vorsorgeuntersuchungen, die Geburten und die Wöchnerinnen von uns Hebammen betreut. Wir Hebammen sind Expertinnen und Fachfrauen für die Mutterschaft und betreuen Schwangere, Gebärende und Wöchnerinnen aufgrund unserer Berufskompetenzen selbstständig und in eigener Verantwortung, solange keine Komplikationen vorliegen. Wir erfüllen während der gesamten Zeit der Mutterschaft eine wichtige Funktion gegenüber den Frauen und Paaren.

Entstehen für uns als werdende Eltern Mehrkosten im Vergleich zu einer Spitalgeburt?
Nein. Das Geburtshaus St.Gallen ist auf der Spitalliste des Kantons St.Gallen und hat damit einen offiziellen Leistungsauftrag. Lediglich die Verpflegung und die Übernachtungen für den Partner/in werden nach der Geburt von uns separat in Rechnung gestellt und sind nicht von der Krankenkasse gedeckt.

Frauen mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen: Die Kosten der Schwangerschaftsbegleitung, der Geburt und dem stationären Wochenbett werden vollumfänglich von der Grundversicherung, ohne Belastung der Franchise und des Selbstbehalts übernommen.

Frauen mit Wohnsitz in angrenzenden Kantonen: Bei Frauen, die nicht im Kanton St.Gallen wohnen und nur im Wohnkanton versichert sind, übernimmt die Grundversicherung die Kosten ebenfalls vollumfänglich, sofern die Fallpauschalen im Wohnkanton nicht tiefer angesetzt sind. Bei tieferen Fallpauschalen im Wohnkanton, wird die Differenz in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten sind aber minim und werden eventuell von der Zusatzversicherung übernommen. Gerne beraten wir euch dazu.

Eine detaillierter Beschrieb zu den Kosten findet ihr hier.

Welche schmerzlindernden Massnahmen werden im Geburtshaus angeboten?
Während des Geburtsprozesses ist stets eine erfahrene Hebamme an eurer Seite und kann sich voll und ganz auf euch einlassen. Es ist erwiesen, dass durch die 1:1-Betreuung und einfühlsamer Begleitung einer Hebamme sehr viel weniger Schmerzmittel nötig oder gewünscht werden. Das Schmerzempfinden während der Geburt wird wesentlich durch das Umfeld, die Präsenz vertrauter Personen und die körpereigenen Hormone der Gebärenden beeinflusst. Daher ist es uns wichtig, euch einen geschützten Rahmen von Geborgenheit, Ruhe und Sicherheit zu ermöglichen, damit der natürliche Prozess der Geburt ungestört und selbstbestimmt ablaufen kann. Ansonsten arbeiten wir Hebammen vorwiegend mit pflanzlichen oder homöopathische Mitteln. Positionswechsel, Massagen, verständnisvolles Zureden, warme Wickel und die Gebärwanne mit warmem Wasser sind weitere Massnahmen, um die Schmerzen zu bewältigen. Sollten trotzdem schulmedizinische Schmerzmittel nötig sein, verlegen wir auch dann in die Frauenklinik des Kantonsspitals.

Kann ich im Geburtshaus eine PDA bekommen?
Nein, eine Periduralanästhesie (PDA) ist im Geburtshaus nicht möglich. Eine PDA gehört nicht zu einer natürlichen Geburt. Trotzdem ist eine solche Rückenmarkanästhesie in gewissen Situationen auch ein Segen. Sollte eine PDA notwendig sein, werden wir euch dafür ins Kantonsspital verlegen. Die PDA wird dir dort dann durch einen Anästhesisten gelegt.

Führt das Geburtshaus St.Gallen Ultraschall-Kontrollen durch?
Nein, wir führen selber keine Ultraschall-Kontrollen durch. Die Ultraschall-Untersuchung muss durch einen Facharzt gemacht werden. Für die Anmeldung zur Geburt im Geburtshaus ist es jedoch Pflicht, den Organultraschall in der 20. bis 24. Woche bei deiner Frauenärztin/deinem Frauenarzt oder in einem Spital durchgeführt zu haben (siehe Anmeldekriterien).